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Informationen

Einen Kundenausweis erhalten:

  • Hartz IV Empfänger
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II
  • Bezieher anderer staatlicher Leistungen, wie
    1. Wohngeld,
    2. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    3. oder Bafög
  • Personen, die trotz einer Arbeitsstelle auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind
  • Menschen in einer akuten Notlage, wie sie bei einem Konkurs oder z.B. nach einer Scheidung entstehen können
  • Personen mit einer kleinen Rente
  • und Menschen ohne Vermögen und mit geringem Einkommen
  • Wir orientieren uns an der Armutsgrenze. Um Ihnen eine grobe Einschätzung zu ermöglichen hier ein Richtwert:

    Bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei ca. 960 €.

    Für Ehepaare, Familien mit Kindern oder Alleinerziehende erhöht sich diese Bemessungsgrenze entsprechend.

    Bitte beachten Sie, dass es viele Sonderregelungen gibt und jeder Fall von uns individuell geprüft wird. Im Einzelfall kann sich der genannte Betrag auch bei Alleinstehenden noch einmal merklich erhöhen.

    Sofern ein Bescheid über staatliche Leistungen erteilt wurde, ist dieser neben dem Personalausweis des Antragstellers als Nachweis vorzulegen. Die Kunden erhalten dann die Mitteilung über ihren Ausgabetermin per Post von der Geschäftsstelle der Tafel in Steinau.

    Lassen Sie sich einen Beratungstermin geben. Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter Tel.: 0 66 63- 911 388. Wir sind Montag - Freitag von 9 - 11 Uhr für Sie da.

    Anmeldungen nehmen selbstverständlich auch unsere Ausgabestellen in Bad Soden, Schlüchtern und Sterbfritz entgegen. Die Beratungstermine finden Sie unter den entsprechenden Ausgabestellen.