Kunde werden
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Information
Hartz IV Empfänger
Bezieher von Arbeitslosengeld II
Bezieher anderer staatlicher Leistungen, wie
Personen, die trotz einer Arbeitsstelle auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind
Menschen in einer akuten Notlage, wie sie bei einem Konkurs oder z.B. nach einer Scheidung entstehen können
Personen mit einer kleinen Rente
und Menschen ohne Vermögen und mit geringem Einkommen
Informationen
Einen Kundenausweis erhalten:
- Wohngeld,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- oder Bafög
Wir orientieren uns an der Armutsgrenze. Um Ihnen eine grobe Einschätzung zu ermöglichen hier ein Richtwert:
Bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei ca. 960 €.
Für Ehepaare, Familien mit Kindern oder Alleinerziehende erhöht sich diese Bemessungsgrenze entsprechend.
Bitte beachten Sie, dass es viele Sonderregelungen gibt und jeder Fall von uns individuell geprüft wird. Im Einzelfall kann sich der genannte Betrag auch bei Alleinstehenden noch einmal merklich erhöhen.
Sofern ein Bescheid über staatliche Leistungen erteilt wurde, ist dieser neben dem Personalausweis des Antragstellers als Nachweis vorzulegen. Die Kunden erhalten dann die Mitteilung über ihren Ausgabetermin per Post von der Geschäftsstelle der Tafel in Steinau.